Wer sich mit Peptide beschäftigt und eine Seite mit den wesentlichen Informationen sucht, ist hier richtig: Definitionen, Kontext, Studienlage und wiederkehrende Fragen.
Zuletzt geprüft am 2025-08-17. Wo eine Aussage auf einer konkreten Studie beruht, wird die Studie beschrieben und nicht überinterpretiert.
=== Honig mit Spuren von gentechnisch verändertem Mais === Im Jahr 2005 wurde DNA des gentechnisch veränderten Mais MON810 des Herstellers Monsanto und genetisch veränderte Proteine im Maispollen in Bienenstöcken sowie DNA von MON810 in dem Honig des Kaisheimer Imkers Karl-Heinz Bablok nachgewiesen. Bablok hielt den Honig nicht mehr für verkehrs- und verbrauchsfähig. Er verklagte den Freistaat Bayern, welcher MON810 zu Forschungszwecken in einer Entfernung von etwa 500 Metern von Babloks Grundstücken anbaute, auf Schadensersatz gemäß § 36a Gentechnikgesetz und § 906 BGB. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte das Verfahren aus und ersuchte eine Vorabentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur lebensmittelrechtlichen Relevanz von Spuren gentechnisch veränderter, nicht mehr fortpflanzungsfähiger Organismen in Imkereiprodukten. Im September 2011 entschied der EuGH, dass Produkte wie Honig und Nahrungsergänzungsmittel mit Pollengehalt von gentechnisch veränderten Pflanzen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 als Lebensmittel gelten, die Zutaten enthalten, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt sind. Zutaten aus GVO sind laut EuGH nur dann verkehrsfähig, wenn sie unter Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 als Lebensmittel zugelassen sind. Der EuGH hat ferner darauf hingewiesen, dass die Zulassungspflicht unabhängig vom Anteil des gentechnisch veränderten Materials im Honig gilt, eine Toleranzschwelle gibt es nicht. Die Zulassung von MON810, ursprünglich unter der Verordnung (EG) Nr. 258/97 und seit 2004 unter der Verordnung (EG) Nr.
Quellen: de.wikipedia.org
1829/2003 als „existierendes Produkt“, beinhaltet Pollen nicht, da der ursprüngliche Antrag auf bestimmte Produkte beschränkt war. Durch das neue Urteil muss die Honigzutat Pollen als „genetisch verändert“ gekennzeichnet werden, wenn der Anteil von Pollen aus hierfür zugelassenen Gv-Pflanzen mehr als 0,9 % am Gesamtpollengehalt beträgt. Dieses Urteil könnte auch Auswirkungen auf importierten Honig haben, da etwa in Nord- und Südamerika der Anbau von Gv-Pflanzen stark verbreitet ist und einige der dort angebauten Gv-Pflanzenlinien in der EU nicht als Futter- und Lebensmittel zugelassen sind. Vor dem Urteil des EuGH wurde Pollen nicht als Zutat, sondern als natürlicher Bestandteil von Honig angesehen, weswegen die Frage nach GVO-Spuren im Pollen rechtlich irrelevant war. Rund fünf Prozent der Honige dürfen nach EuGH-Urteil nicht mehr in Deutschland verkauft werden. Das war die Antwort des Honigverbands, der die deutschsprachigen Importeure und Abfüller vertritt, auf eine Anfrage der taz. Im März 2012 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass Imker in Bayern aus dem Gentechnikgesetz in Verbindung mit der Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung keinen Anspruch auf Maßnahmen zum Schutz ihrer Produkte herleiten können. Zudem verneinte der Verwaltungsgerichtshof auch die von den Imkern begehrte Feststellung, dass der Anbau des Maises MON810 durch den Freistaat Bayern zu Forschungszwecken spätestens ab dem Jahr 2005 rechtswidrig gewesen sei. Die EU-Kommission schlug im September 2012 vor, Pollen als natürlichen Bestandteil von Honig zu behandeln, und nicht als Zutat.
Quellen: de.wikipedia.org
Der Vorschlag wurde vom Europäischen Parlament am 15. Januar 2014 angenommen. Damit muss Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, nicht gekennzeichnet werden, da die Kennzeichnungspflicht ab einem Gehalt von 0,9 % gilt und Pollen üblicherweise einen Anteil von lediglich 0,5 % im Honig haben.
Quellen: de.wikipedia.org
In der industriellen Honigproduktion in Ländern wie China, Argentinien und Mexiko wird der Honig zunehmend mit Fruktosesirupe gestreckt, oder gleich ganz durch Fruktosesirup ersetzt. Diese Sirupe sind oft aus Mais und Reis, können aber auch im Labor mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt und als kostengünstige Alternativen zu Bienenhonig verwendet werden. Bis 2024 war der Nachweis solcher Verfälschungen mit Hilfe von NMR-Spektroskopie jedoch schwierig. Erst der Einsatz von DNA-Analysen ermöglichte einen zuverlässigen Nachweis von Honigfälschungen. Mithilfe von weltweit aufgebauten Referenzdatenbanken, die DNA-Informationen von Honigbienen und deren Futterpflanzen sowie von in Honig vorkommenden Bakterien, Pilzen und Viren enthalten, kann die botanische und geografische Herkunft von Honigproben bestimmt werden. Diese Methode ermöglicht eine geografische Zuordnung mit einer Genauigkeit von im Extremfall bis zu einem Kilometer. Untersuchungen in spezialisierten Labors wie Sinsoma (Tirol, Österreich) und Celvia (Estland) konnten im Dezember 2024 beweisen, dass sehr hohe Anteile der Importhonige mit Fruktosesirup gestreckt sind:
Quellen: de.wikipedia.org
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